Betriebs ärztliche Untersuchung – was ist erlaubt und was nicht?
Folgende Inhalte sind
erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung:
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Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber
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Blutdruck- und Pulsmessung
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Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder
Leberkrankheiten festzustellen
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Seh- und evtl. Hörtest.
Bei der
Laboruntersuchung von Blut und Urin ist das explizite Vorhaben beschrieben,
abweichende Tests sind nicht erlaubt. So ist zum Beispiel die Frage, ob ein
Betriebsarzt einen Drogentest durchführt, klar mit Nein zu beantworten. Bei der
betriebsärtzlichen Untersuchung darf kein Drogentest durchgeführt werden.
Nicht erlaubt bei der
Einstellungsuntersuchung sind:
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Untersuchung auf Drogenkonsum
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Untersuchung auf Alkoholkonsum
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HIV-Untersuchung
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Genetische Untersuchungen
Auch folgende Fragen
an den Bewerber im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung sind nicht
erlaubt, bezüglich folgender Inhalte:
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Schwangerschaft und Schwangerschaftstest
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Vorerkrankungen
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Krankheiten der Eltern
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Persönlichen Gewohnheiten, welche nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben
Unzulässige
Untersuchungen können durch den Arbeitnehmer abgelehnt werden. Auch hat der
Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge. Unzulässige Fragen
beim Einstellungstest müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
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