Montag, 2. Dezember 2019


Betriebs ärztliche Untersuchung – was ist erlaubt und was nicht?
Folgende Inhalte sind erlaubte Bestandteile der betriebsärztlichen Untersuchung:
·         Körperliche Untersuchung von Herz, Lunge und Leber
·         Blutdruck- und Pulsmessung
·         Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen
·         Seh- und evtl. Hörtest.
Bei der Laboruntersuchung von Blut und Urin ist das explizite Vorhaben beschrieben, abweichende Tests sind nicht erlaubt. So ist zum Beispiel die Frage, ob ein Betriebsarzt einen Drogentest durchführt, klar mit Nein zu beantworten. Bei der betriebsärtzlichen Untersuchung darf kein Drogentest durchgeführt werden.
Nicht erlaubt bei der Einstellungsuntersuchung sind:
·         Untersuchung auf Drogenkonsum
·         Untersuchung auf Alkoholkonsum
·         HIV-Untersuchung
·         Genetische Untersuchungen
Auch folgende Fragen an den Bewerber im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung sind nicht erlaubt, bezüglich folgender Inhalte:
·         Schwangerschaft und Schwangerschaftstest
·         Vorerkrankungen
·         Krankheiten der Eltern
·         Persönlichen Gewohnheiten, welche nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun haben
Unzulässige Untersuchungen können durch den Arbeitnehmer abgelehnt werden. Auch hat der Arbeitnehmer bei unzulässigen Fragen das Recht zur Lüge. Unzulässige Fragen beim Einstellungstest müssen nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

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